beständigkeit braucht veränderung

novarcon GmbH
 

Absicherung Ihrer betrieblichen, beruflichen und privaten Risiken

In Ihrer beruflichen Entwicklung gibt es zahlreiche Stadien, in denen unsere fachspezifischen Lösungen gefordert sind. Der Versicherungsmarkt ist unübersichtlich. Und eigene Recherchen im Internet helfen Ihnen dabei auch nicht weiter. Nicht alle dort angebotenen Angebote sind für Ärzte und Heilberufler geeignet und tragen den Besonderheiten Ihres Berufes Rechnung.

Im Vordergrund unserer  Beratung stehen die Bereiche Berufsunfähigkeitsabsicherung und Krankheitskostenabsicherung über spezielle Ärztetarife, sowie die Verdienstausfallversicherung und die Absicherung beruflicher Haftung und berufsrechtlicher Aspekte.

Wir erörtern zuerst mit Ihnen Ihre bestehenden Risiken, um dann dazu geeignete Absicherungsvorschläge zu machen. Wir verkaufen Ihnen also kein vorgefertigtes , nicht passendes Produkt, sondern suchen aufgrund Ihrer Vorgaben die dazu passende Versicherungslösung.

Das gleiche gilt auch für Ihre  zahlreichen privaten Risiken sowie die Ihrer Angehörigen und Mitarbeiter.

 

 

Altersversorgung - betrieblich und privat

Der überwiegende Teil unserer ärztlichen Mandanten ist in einem berufsständischen ärztlichen Versorgungs-werk rentenversichert. Die dortigen Anwartschaften liegen noch deutlich über dem Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie reichen aber trotzdem nicht aus, um am Ende des Erwerbslebens den bisherigen Lebensstandard aufrecht zu erhalten.

Wir beraten Sie deshalb auch, wie Sie sich eine zusätzliche private Altersversorgung aufbauen können.

Wenn Sie angestellt sind, kommt dazu zusätzlich eine betriebliche Altersversorgung in Frage, für selbstständige Ärzte dagegen eine steuerlich geförderte Basisrentenversicherung.

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Beratung ist die betriebliche Altersversorgung in der Arztpraxis. Viele wissen nicht, in welchem Umfang sie als ärztlicher Arbeitgeberverpflichtet sind, Ihren Mitarbeitern/-innen eine betriebliche Altersversorgung anzubieten, wann Sie die tarifrechtlichen Vorgaben erfüllen müssen und welche Haftungsrisiken sich ergeben, wenn Sie dies nicht tun.

Dringend zu warnen ist, im Falle einer Neueinstellung einen, von der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter mitgebrachten betrieblichen Altersversorgungsvertrag, ungeprüft zu übernehmen. Der Praxisinhaber tritt mit allen Pflichten in solche Verträge ein und haftet für nicht erfüllte oder erfüllbare Zusagen eines nicht von ihm ausgewählten Vertrages. Wir prüfen für unsere Mandanten derartige Verträge.

  

 

Existenzgründung

Sie streben im Laufe Ihrer beruflichen Entwicklung den Schritt in die Selbständigkeit an und wollen eine eigene Praxis gründen oder mit anderen kooperieren. Die eigene Arztpraxis genießt nach wie vor ein hohes Ansehen, birgt jedoch auch zahlreiche wirtschaftliche und finanzielle Risiken. Nur in der richtigen Vorbereitung, Strategie und geringen Einstiegskosten liegt der zukünftige Erfolg begründet.

Wir beraten Sie  schon im Vorfeld, im Falle einer Neugründung bei der Suche nach einem geeigneten Standort, geeigneten Praxisräumen, der Finanzierung über staatliche Förderprogramme oder  der Übernahme einer geeigneten Praxis bzw. dem Einstieg in eine Berufsausübungsgemeinschaft. Wir analysieren für Sie, inwieweit entstehende Gründungs- oder Übernahmekosten wirtschaftlich angemessen, sprich finanzierbar sind.

Und nicht zuletzt beraten wir Sie bei der Auswahl der für Ihre Praxis notwendigen und geeigneten Praxisversicherungen. Wer schon zum Beginn der Niederlassung zu viel Geld ausgibt, wird sich angesichts von Honorarreglementierungen und begrenzten Budgets schwer tun, diese Kosten  zu amortisieren.

Ein Versicherungsvertreter will die teure Policen seiner Gesellschaft verkaufen, die Bank an hohen Zinsen verdienen, der Praxisvermieter eine hohe Miete und der Praxisabgeber einen unwirtschaftlichen Kaufpreis. Wir haben für Sie  alles im Blick.

 

 

Praxisberatung

Wir beraten  Sie nach der Praxisgründung auch in Fragen der betriebswirtschaftlichen Praxisführung, bei Kosteneinsparung und Umsatzoptimierung.

Wir analysieren für Sie Ihre Honorarabrechnung, die vom Steuerberater gelieferte Finanzbuchhaltung und ziehen daraus Schlussfolgerungen über die mögliche zukünftige Entwicklung. Bei  einem Finanzierungsbedarf  erstellen wir für Sie vorausschauende Einnahme-, Ausgabe- und Liquiditätspläne, vergleichen diese fortlaufend mit Ihren tatsächlichen Ist-Zahlen und analysieren die Ursachen für eventuelle Abweichungen. So behalten  Sie über Ihre Praxis immer den Überblick.

Wir führen für Sie Patienten- und Mitarbeiterbefragungen durch, um den Gründen für Unzufriedenheit nachzugehen oder Verbesserungspotential im Praxisablauf zu erkennen.

 

 

Praxisbewertung und Praxisabgabe

Am Ende Ihrer beruflichen Tätigkeit begleiten wir Sie bei der Praxisabgabe und Praxisübergabe in den verdienten Ruhestand. Voraussetzung für eine punktgenaue und lukrative Praxisabgabe ist eine frühzeitige Planung. Ihre über die Jahre aufgebaute Praxis stellt mit ihrem Patientenstamm einen hohen Vermögenswert dar.

Praxisübernehmer bevorzugen eine nahtlose Übernahme und sind bereit, dafür auch einen angemessenen Kaufpreis zu bezahlen. Allzu oft fallen die Preisvorstellungen zwischen Abgeber und Übernehmer aber auseinander.

In den letzten Jahren hat sich aufgrund steigender Praxisabgaben und sinkender Übernehmerzahlen in einigen Fachgruppen ein deutlicher Rückgang der Kaufpreise eingestellt. Zudem können Sie sich in gesperrten Zulassungsgebieten den Nachfolger nicht selbst nach wirtschaftlichen Aspekten aussuchen, sondern sind von der Entscheidung der Zulassungsstelle abhängig.

Wir berechnen für Sie den wirtschaftlich angemessenen Kaufpreis unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren, einen Kaufpreis, der auch Ihrem Nachfolger wirtschaftlich gerecht wird. Wir unterstützen Sie bei der Nachfolgersuche, begleiten Sie beim Abschluss der erforderlichen Vereinbarungen mit dem Übernehmer, und wie Sie die Kaufpreiszahlung durch den Praxisübernehmer absichern.